- Grundbuch
- I. Buchführung:1. Begriff: ⇡ Journal.- 2. Die Eintragungen in das G. sind zeitgerecht, vollständig, richtig und geordnet zu bewirken (§ 239 II HGB).- Vgl. auch ⇡ Buchführung, ⇡ Buchführungspflicht.II. Grundstücksrecht:Öffentliches Register, vom ⇡ Grundbuchamt geführt mit dem Zweck, die Rechte am ⇡ Grundstück zu offenbaren (⇡ Publizitätsprinzip).- Rechtsgrundlage: Grundbuchordnung i.d.F. vom 26.5.1994 (BGBl I 1115) m.spät.Änd.- 1. Nach dem ⇡ Eintragungsgrundsatz müssen alle eintragungsfähigen Rechte im G. eingetragen werden, vorher werden sie nicht wirksam. ⇡ Grundbucheinsicht ist weitgehend zu gewähren.- 2. Eintragungen im G. grundsätzlich nur auf Antrag (⇡ Antragsgrundsatz). Weitere Voraussetzung ist ⇡ Eintragungsfähigkeit; ausgenommen sind z.B. öffentlich-rechtliche Vorgänge (z.B. Belastung mit ⇡ Steuern) und schuldrechtliche Vorgänge (z.B. ⇡ Miete, ⇡ Pacht). Einzelkaufleute (⇡ Einzelkaufmann) werden grundsätzlich im G. nur unter ihrem bürgerlichen Namen, ⇡ Handelsgesellschaften unter ihrer ⇡ Firma, ⇡ juristische Personen des Handelsrechts unter dem Namen oder der Firma eingetragen (§ 15 der Grundbuchverfügung (GBV) vom 24.1.1995 (BGBl I 114)).- 3. Anlegung des G. nach Bezirken.- 4. Innerhalb des G. hat jedes Grundstück einen bestimmten Platz, das Grundbuchblatt, das für das einzelne Grundstück als das Grundbuch im Sinn des BGB anzusehen ist (§ 3 I 2 GBO).- 5. Gliederung des G. nach gesetzlich vorgeschriebenem Muster. An der Spitze steht das ⇡ Bestandsverzeichnis. Dann folgen drei Abteilungen: Abt. 1 enthält Eigentumsverhältnisse, Abt. 2 Lasten und Beschränkungen, ausgenommen ⇡ Grundpfandrechte, Abt. 3 Grundpfandrechte (⇡ Hypotheken, ⇡ Grundschuld, ⇡ Rentenschuld).- 6. Die um die Eintragungen im G. entstehenden Vorgänge (Urkunden, Protokolle) werden den sog. ⇡ Grundakten (mit dem sog. Handblatt) gesammelt.- 7. Wegen des ⇡ öffentlichen Glaubens des G. ist keine ⇡ Beschwerde gegen Eintragungen möglich, sondern ⇡ Widerspruch und ⇡ Grundbuchberichtigung. Literatursuche zu "Grundbuch" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.